Die gesetzlich erlaubte Sendeleistung bei Wireless Lan in Europa (Auszug): Stand 1.1.2005

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(Sendeleistung in EIRP)

Land  IEEE 802.11b/g IEEE 802.11 a/h
2412-2477 MHz 5180-5320 MHz (Subband 1) 5470-5725 MHz (Subband 2) 5735-5835 MHz (Subband 3)
indoor outdoor indoor outdoor indoor outdoor outdoor only
TPC+DFS TPC DFS ohne TPC+DFS TPC DFS ohne TPC+DFS TPC DFS ohne TPC+DFS TPC DFS ohne TPC+DFS TPC DFS ohne
Deutschland 100 100 200 60 30 30 - - - - 1000 - - - 1000 - - - - - - -
Österreich 100 100 200 20 20 20 - - - - 1000 20 20 20 1000 20 20 20 25 25 25 25
Schweiz 100 100 200 - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
Niederlande 100 100 200 - - - 200 - - - 1000 - - - 1000 - - - - - - -
Belgien 100 100 120 120 120 120 - - - - - - - - - - - - - - - -
Luxemburg 100 100 200 - - - - - - - 1000 - - - 1000 - - - - - - -
Großbritanien 100 100 200 - - - - - - - 1000 - - - 1000 - - - 2000 - - -
Tschechien 100 100 200 - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
Italien 100 100 200 - - - - - - - 1000 - - - 1000 - - - - - - -
Frankreich 100 10/100¹ 200 - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
Malta 100 100 200 - - - - - - - 1000 - - - 1000 - - - - - - -

Alle Angaben in Milliwatt / *¹ Bei Kanalkopplung (Turbomode) nur 10 mW

 

 

Weitere Informationen zu dem weniger bekannten Subband 2 (5470-5725 MHz) = Hiperlan = IEEE 802.11 a/h findet man in der Allgemeinzuteilung auf den Seiten der Bundesnetzagentur (RegTP).

Details:

Die folgenden Angaben sind entnommen aus der Algemeinzuteilung von Frequenzen in den Bereichen 5170 MHz - 5350 MHz und 5470 MHz - 5725 MHz für die Nutzung durch die Allgemeinheit in lokalen Netzwerken / Vfg. Nr. 35 / 2002 der Bundesnetzagentur (ehemals Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post -RegTP).

Alle folgenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf die Bestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland. Für andere europäische Länder gelten unter Umständen andere Regelungen.

Hier nun eine kurze Zusammenfassung. Der Frequenzbereich für 5-GHz-WLAN wird in drei Bereiche unterteilt, welche Subbänder genannt werden.

Subband 1

Liegt zwischen 5170 MHz und 5350 MHz. Dieses Subband ist ausschließlich für die Indoor-Anwendung zugelassen. Hier ist eine maximale Sendeleistung EIRP von 200 mW (23 dBm) erlaubt. Dies gilt jedoch nur, wenn der Sender eine automatische Leistungsreduzierung (TPC) um 6 dB sowie eine automatische Frequenzwahl (DFS) unterstützt. Wird nur automatische Leistungsreduzierung unterstützt, so darf mit 60 mW EIRP gesendet werden. Wird weder die automatische Frequenzwahl noch die automatische Leistungsreduzierung unterstützt, so darf maximal mit 30 mW EIRP gesendet werden.

Subband 2

Liegt zwischen 5470 MHz und 5725 MHz. Dieses Subband ist für die Verwendung in Gebäuden und im Freien zugelassen, also auch für grundstücksüberschreitende Netzwerke. Hier ist eine maximale Sendeleistung EIRP von 1000 mW, also einem Watt (30 dBm) erlaubt. Dies gilt jedoch nur, wenn der Sender eine automatische Leistungsreduzierung um 6 dB unterstützt. Tut er dies nicht, darf mit maximal 30 mW EIRP gesendet werden.

Subband 3

Ist das sog. "Upperband", ein 100 MHz breiter Bereich mit Platz für 5 Kanäle. Es wurde insbesondere für die Verwendung im Freien (outdoor) vorgesehen. Aufgrund der höheren Frequenz und der damit verbundenen höheren Streckendämpfung ist hier jedoch eine höhere Sendeleistung erforderlich. Dieses Upperband ist jedoch mit Ausnahme von Großbritannien (2000 mW EIRP) in keinem europäischen Land für die Nutzung durch die Allgemeinheit (Lizenzfreie Nutzung) vorgesehen und wird daher hier nicht weiter behandelt.

Technische Spezifikationen:

Die automatische Leistungsreduzierung und Frequenzwahl soll verhindern, daß sich das 5-GHz-WLAN mit anderen Anwendungen im 5-GHz-Bereich in die Quere kommt. Insbesondere das Radar von Flughäfen arbeitet u.A. in diesem Bereich.

Die Sendeleistung EIRP (Equivalent Isotropic Radiation Power) setzt aus als der abgegebenen elektrischen Leistung des Senders, dem Antennengewinn und den Verlusten in Antennenkabeln und -steckern zusammen.

Die Sendeleistung wird entweder in Milliwatt (mW) oder Dezibel (dB) angegeben. Die Angabe in dB erleichtert die Berechnung, da es sich hier um eine logarithmische Einheit handelt und so mit einfacher Addition und Subtraktion gearbeitet werden kann.

Die Summe aus Abgabeleistung des AccessPoint plus Antennengewinn minus Kabelverluste ergibt die tatsächliche Sendeleistung EIRP.

 

Berechnung der abgegebenen Sendeleistung:

Ein Accesspoint gibt zum Beispiel im 5-GHz-Betrieb eine maximale Leistung von 18 dBm ab. Je nach eingesetzter Antenne gewinnt man noch einmal 2-24 dBi hinzu. Auf dem Kabel entstehen je nach Länge und Beschaffenheit im Durchschnitt 3-10 db Verlust (Dämpfung).

Beispiel zur Errechnung der abgegebenen Sendeleistung:

18 dBm (Sendeleistung des Access-Points) + 18 dBi (Antennengewinn) - 6dB (Kabeldämpfung) = 30 dB.

Damit ist man bei Outdoor-Betrieb genau an der erlaubten Höchstgrenze. Um diese Grenze nicht zu überschreiten und dennoch eine maximale Reichweite zu erzielen, sollte die Sendeleistung des Accesspoints regelbar sein. (Reichweiten von 5-10 km sind bei Sichtverbindung machbar!)

Wir empfehlen , die gesetzlichen Limits als absolute Obergrenze zu betrachten. Solange man mit weniger Leistung auskommt, sollte man auch weniger Leistung einsetzen. In vielen Fällen wir durch einen Messwagen der Bundesnetzagentur nach Inbetriebnahme nach Grenzwertüberschreitungen gefahndet.

Alle 3 dB verdoppelt sich die Sendeleistung EIRP. Hat man bei 30 dBm eine Sendeleistung von 1000 mW, so sind es bei 33 dBm schon 2000 mW.

Die Überschreitung der Grenzwerte stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Strafen dafür sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich. Bei größeren Überschreitungen kommt man in den Bereich von Geldstrafen, die auch schon mal 4-stellig sein können.

Zusätzlich ist die Bundesnetzagentur (RegTP) berechtigt, die gesamte störende Technik sicherzustellen. Dazu gehören die Antenne, AccessPoint, alle Kabel sowie unter Umständen auch angeschlossene Computer.

Zum 30.9.2007 hat die Bundesnetzagentur weitere Frequenzen im 5GHz-Band für Deutschland zur Nutzung freigegeben.
Diese sind gebührenfrei ausschließlich für kommerzielle Angebote (Internetzugang für Gemeinden und Gewerbegebiete) nutzbar.

Hier darf die Sendeleistung je Funkstelle bis zu 36 dbm (4 Watt) betragen; dadurch wird die Reichweite bei gleicher Übertragungsleistung für Wireless LAN verdoppelt!
Dies wurde hauptsächlich im Hinblick auf die Unterversorgung des ländlichen Raumes zur Nutzung für Wireless Internet Service-Provider freigegeben.